Hilfe im Ausland

Aktiv werden
Das gehört dazu
Gut zu wissen
Hinweiseschilder vor blauem Himmel
Gewusst wo
Wenn im Urlaub ein Notfall eintritt, fühlt man sich häufig viel hilfloser als zu Hause. Dabei ist man auch im Ausland nicht auf sich allein gestellt. Man muss nur wissen, wo man die passende Hilfe findet.
Der Dienst der Diplomatie
Erste Anlaufstelle: die heimische Botschaft. Wofür die deutschen Vertretungen im Ausland überhaupt zuständig sind, lesen Sie hier.
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Die Zuständigkeiten von Botschaften und Konsulaten
Hilfe bei Verlust der Reisedokumente
Informationen zu lokalen Ärzten, Krankenhäusern und Dolmetschern
Hilfe bei Evakuierungen
Hilfe bei Verhaftung mit der Vermittlung von Rechtsbeistand
Hilfe bei Vermissten- und Todesfällen
Nur in Härtefällen Zahlung eines Überbrückungsgeldes, das aber zurückgezahlt werden muss
Den Bürgerservice des Auswärtigen Amtes erreichen Sie montags bis donnertags von 8:30 Uhr bis 16:30 Uhr und freitags von 8:30 Uhr bis 15:00 Uhr unter der Telefonnummer +49 3018 17-2000 oder per E-mail: buergerservice@diplo.de.
 
Das gehört dazu
Weitere Tipps, Informationen und Wissenswertes rund um das Thema „Hilfe im Ausland“ finden Sie unter Das gehört dazu
Im Notfall richtig handeln
Wenn auf Reisen etwas passiert, ist es das Wichtigste, Ruhe zu bewahren – und zu wissen, wie man am schnellsten Hilfe organisiert. Kleine Probleme sind mit dem richtigen Hilfsmittel oder der richtigen Telefonnummer oft schnell gelöst.
Handy, wo bin ich?
Stadtplan war gestern. Wer technisch versiert ist, nutzt bei Orientierungsproblemen oder der Suche nach einer Apotheke einfach das Handy.
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Orientierungshilfe aufs Telefon
Handys und Palmtops lassen sich orten. Damit könnte man heutzutage rein technisch den Aufenthaltsort fast jedes Bundesbürgers feststellen. Was zunächst etwas unbehaglich klingt, haben sich viele mobile Dienste zu Nutze gemacht. Mit einem GPS-Chip im Handy und der richtigen Software können Sie sich jederzeit auf dem Display anzeigen lassen, wo Sie sich gerade befinden. Sie können sich den Weg zu Ihrem Ziel zeigen lassen sowie nach Hotels, Restaurants oder Tankstellen suchen.

Wenn Sie sich also verlaufen haben oder aufgrund eines Notfalls wissen müssen, wo genau Sie sich befinden: Handy raus! Viele Anbieter von Navigationsgeräten haben mittlerweile Software fürs Handy im Angebot. Meistens fallen dann noch die Verbindungskosten des jeweiligen Mobilfunkanbieters an. Wer die Navigationsdienste häufig ein Anspruch nehmen möchte, sollte einen günstigen Datentarif abschließen. Achtung: Im Ausland können zusätzlich Roaming-Gebühren anfallen. Informieren Sie sich vorher über die Preise, bevor Sie einen Dienst in Anspruch nehmen.
Erste Hilfe beim Kartenklau
Diebstähle sind nicht nur ärgerlich, sondern in vielen Fällen teuer. Verschwinden EC- oder Kreditkarten, heißt es schnell zu handeln!
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Sofort sperren bringt Sicherheit
Wenn Ihnen Ihre EC- oder Kreditkarte abhanden gekommen ist, müssen Sie sie umgehend sperren lassen, damit Sie für eventuell auftretende Schäden nicht haften müssen. Hier einige Tipps zum Umgang mit EC- und Kreditkarten.
Speichern Sie Sperrnummern im Handy, damit Sie sie im Notfall immer zur Hand haben.
Ihre Karten- oder Kontonummer sowie die Bankleitzahl sollten Sie kennen und für die Kartensperrung bereithalten.
Notieren Sie sich den Zeitpunkt der Kartensperrung.
Verwahren Sie Ihre Karten genauso sorgfältig wie Bargeld.
Kontrollieren Sie regelmäßig Ihre Kontoauszüge, um unrechtmäßige Abbuchungen sofort melden zu können.
Notieren Sie sich Ihre PIN niemals in der Nähe der Karte, also im Geldbeutel oder in der Handtasche. Auch im Handy hat die PIN nichts zu suchen.
 
Sperrnummer für den Notfall: 116 116
Einige Anbieter haben eine gemeinsame in Deutschland gebührenfreie Sperrnotrufnummer für elektronische Medien wie Kredit- oder EC-Karten, Mitarbeiter-Ausweise oder Kundenkarten eingerichtet. Das ist sehr praktisch, weil man sich nur die eingängige Rufnummer „116116“ (aus dem Ausland 0049 116 116) merken muss. Wichtig: Nicht alle Kreditinstitute nehmen am Sperrnotruf-Verfahren teil. Auf
www.sperr-notruf.de steht, wer mitmacht.
Ihr gutes Recht am Flughafen
Der Alptraum: Die Fluggesellschaft will Sie nicht mitnehmen oder der Flug wurde abgesagt. Das sind Ihre Rechte.
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Was Ihnen zusteht
Annullierungen oder große Verspätungen müssen Sie nicht einfach hinnehmen. Die Europäische Union hat die Rechte all derjenigen gestärkt, die gegen ihren Willen und ohne eigenes Verschulden nicht oder nicht in einem angemessenen zeitlichen Rahmen an ihren Zielort befördert werden, obwohl sie im Besitz eines gültigen Flugscheins sind und die Bestimmungen der Fluggesellschaft eingehalten haben. Vorraussetzung ist lediglich, dass die Reise auf einem Flughafen eines EU-Mitgliedslandes begonnen und beendet wird oder wenn sie von einer Fluggesellschaft eines EU-Mitgliedslandes durchgeführt wird.

Ist Ihr Flug
bei allen Flügen über eine Entfernung von 1.500 km oder weniger um zwei Stunden oder mehr oder
bei allen innergemeinschaftlichen Flügen über eine Entfernung von mehr als 1.500 km und bei allen anderen Flügen über eine Entfernung zwischen 1.500 km und 3.500 km um drei Stunden oder mehr oder
bei allen nicht unter die ersten beiden Punkte fallenden Flügen um vier Stunden oder mehr
verspätet, haben Sie Anspruch auf folgende Ausgleichsleistungen.
Mahlzeiten und Erfrischungen in angemessenem Verhältnis zur Wartezeit
Unterbringung im Hotel und Beförderung dorthin, wenn eine Übernachtung notwendig ist
Zwei unentgeltliche Telefongespräche, Faxe oder E-Mails
Die Fluggesellschaft ist außerdem verpflichtet, Sie über diese Rechte zu informieren.

Wurde der Flug annulliert, ist er mehr als fünf Stunden verspätet, oder wurden Sie – beispielsweise wegen Überbuchung – ohne eigenes Verschulden nicht befördert, können Sie außerdem zwischen folgenden Optionen wählen
Erstattung des Flugpreises, entweder vollständig oder für nicht zurückgelegte Reiseabschnitte oder bereits zurückgelegte, aber nun zwecklos gewordene Reiseabschnitte
Rückbeförderung zum ersten Abflugort
Frühestmögliche Beförderung zum endgültigen Ziel unter vergleichbaren Reisebedingungen
Außerdem stehen Ihnen darüber hinaus unter bestimmten Vorraussetzungen folgende Ausgleichszahlungen zu.
250 € bei Flügen von weniger als 1.500 km Entfernung
400 € bei allen innergemeinschaftlichen Flügen über eine Entfernung von mehr als 1.500 km und bei allen anderen Flügen über eine Entfernung zwischen 1.500 km und 3.500 km
600 € bei allen Flügen, die nicht unter die ersten beiden Punkte fallen
Informieren Sie sich vorher genau und bewahren Sie alle Reisedokumente auf. Wenn die Fluggesellschaft beispielsweise Ihren ursprünglichen Flugschein bei einer alternativen Beförderung einbehalten will, bitten Sie unbedingt um eine Kopie!
 
 
 
Im Ausland zum Arzt – Was braucht die Versicherung?
Wenn es im Urlaub zu einem Notfall kommt, möchten Sie natürlich in erster Linie gesund werden – aber sicher auch nicht auf den Kosten sitzen bleiben. Zwar bestehen zwischen Deutschland und den meisten europäischen Ländern Sozialversicherungsabkommen, doch der Versicherungsschutz über die gesetzliche Krankenversicherung deckt häufig nicht alle Leistungen in voller Höhe ab und ermöglicht unter Umständen keine freie Arzt- oder Krankenhauswahl. Deshalb empfiehlt sich auf jeden Fall der Abschluss einer privaten Auslandsreisekrankenversicherung.
Damit Sie Ihr Geld auch zurückbekommen
Bei einer privaten Reisekrankenversicherung müssen Sie Behandlung und Medikamente im Ausland zunächst selbst bezahlen und bekommen die Kosten im Nachhinein erstattet. Achten Sie daher darauf, dass Sie alle Belege, Quittungen und Rezepte sorgfältig verwahren, und sie sollten diese Angaben enthalten.
Vor- und Zuname des Patienten
Diagnose
genaue Aufzählung der erbrachten ärztlichen Leistungen
Datum der Behandlung
verordnete Arznei- Hilfs- und Heilmittel
eine genaue Kostenaufstellung
 
Tipp: Fragen Sie bei Ihrer jeweiligen Versicherung vorher noch einmal nach, welche Unterlagen Sie in welcher Form benötigen, um die Kosten für eine Notfallbehandlung im Ausland erstattet zu bekommen. Setzen Sie sich schnellstmöglich mit Ihrer Versicherung in Verbindung, sobald Sie im Ausland Leistungen in Anspruch nehmen.