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Ausbildung und Studium

Legen Sie Ihren beruflichen Grundstein!


Ausbildung, Studium, oder vielleicht sogar beides in einem? Gar keine leichte Entscheidung! Auf jeden Fall sollte die Wahl gut überlegt sein – schließlich stellen Sie jetzt die Weichen für Ihre berufliche Zukunft. Also: Nicht länger zögern und ran an die Entscheidungsfindung!
Die richtige Berufswahl
Ob Lehrerin oder Bankkauffrau, Anwalt oder Erzieher – bei der Berufswahl sollten auf jeden Fall die eigenen Interessen und Fähigkeiten ausschlaggebend sein. Welcher Beruf am besten zu Ihnen passt, finden Sie dann heraus, wenn Sie einfach mal hineinschnuppern – beispielsweise im Rahmen von Berufspraktika. Bei der Suche nach dem Traumberuf hilft auch das Internet. Eine gute Übersicht über Online-Berufswahltests gibt es hier:
 
Praktika geschickt geplant
Bei der Wahl des Praktikums ist Sorgfalt geboten. Eine beliebige Aneinanderreihung von kurzzeitigen Unternehmenserfahrungen erhöht nicht zwingend die Chancen auf dem Arbeitsmarkt. Das bestätigten schon 2009 Wissenschaftler des Bayerischen Staatsinstituts für Hochschulforschung und Hochschulplanung in einer Studie. Planen Sie deshalb genau, wo Sie welches Praktikum absolvieren und überprüfen Sie, ob es zu Ihrer Karriereplanung passt.

Ausbildung oder Studium?
Nach dem Abitur in die Lehre oder doch lieber an die Universität – großes Fragezeichen über Ihrem Haupt? Vielleicht hilft es, die Vor- und Nachteile gegeneinander abzuwägen: In der Lehre kann man schon sein erstes Geld verdienen und sammelt praktische Berufserfahrung – allerdings sind die zukünftigen Aufstiegs- und Verdienstchancen eher gering. Mit einem Studium sind die späteren Karriereaussichten größer und man ist nicht so sehr auf ein bestimmtes Berufsbild festgelegt. Ohne Selbstdisziplin geht einem allerdings schnell die Puste aus – und ohne einen Studentenjob, die elterliche Geldspritze oder staatliche Studienförderung, kurz BAföG, die finanziellen Mittel.
Duales Studium: der Mittelweg
Sie können sich nicht so recht entscheiden? Dann nehmen Sie doch einfach den berühmten Mittelweg! Immer mehr Unternehmen und Hochschulen bieten nämlich duale Studiengänge an. An einer Hochschule oder Akademie lernt man die Theorie, im Unternehmen die berufliche Praxis kennen - und bekommt dazu noch ein festes Ausbildungsgehalt. Allerdings verlangt dieses Ausbildungskonzept den Studenten jede Menge Zeit und Ausdauer ab – schließlich sind nicht alle Mittelwege bequem.
Bafög und andere Finanzierungshilfen
Derzeit profitieren rund 870.000 Schüler und Studierende vom Bafög, denn in Deutschland soll jeder eine seiner Eignung und Neigung entsprechende Ausbildung absolvieren können. Es kommt zwar viel Papierkram auf Sie zu, aber Sie sollten in jedem Fall prüfen, ob Ihnen die staatliche Förderung zusteht.
 
Auch wenn Sie das Bafög gerade erst beantragen, sollten Sie bereits wissen, wie Sie beim späteren Rückzahlen Geld sparen können.
 
Studieren, na klar! Aber wo und wie?
Sie haben sich entschieden und wollen an einer Hochschule studieren? Herzlichen Glückwunsch zu Ihrer Wahl – eine spannende Lebensphase wartet auf Sie. Jetzt gilt es, Ihr Organisationstalent unter Beweis zu stellen, denn ein Studienplatz muss her!
Viele Wege führen zum Studienplatz
Auf der Internetseite der Hochschulrektorenkonferenz finden Sie alle Studiengänge, die an deutschen Hochschulen angeboten werden sowie weiterführende Informationen zu den Einschreibemodalitäten. Studienfächer, auf die ein großer Ansturm herrscht, können zulassungsbeschränkt sein. In diesem Fall sollten Sie sich vorab bei der Studienberatung der einzelnen Hochschulen zu den Zulassungsvoraussetzungen und dem Bewerbungsverfahren informieren. Für manche Fächer wie Medizin müssen Sie sich bei der Stiftung für Hochschulzulassung bewerben. Mehr Informationen dazu finden Sie hier:
 
In Wechselstimmung? Kein Problem!
Sollte sich im Laufe Ihres Studiums das gewählte Fach oder die Hochschule doch als Fehlgriff herausstellen, ist das kein Beinbruch. Schließlich ist das ganze Ausbildungs- und Arbeitsleben ein dynamischer Prozess. Informieren Sie sich rechtzeitig im Studiensekretariat Ihrer aktuellen beziehungsweise künftigen Hochschule, was nun zu tun ist. Beachten Sie auch hier unbedingt die Einschreibungsfristen für das neue Studienfach. Übrigens kann man Studienplätze mit anderen Studenten auch tauschen – Wie das geht und was man dabei beachten sollte, dazu mehr auf der offiziellen Studienplatztauschbörse.
 
Im Studium ins Ausland
Einmal den Duft der großen weiten Hochschulwelt schnuppern – ein Auslandssemester ist die passende Gelegenheit! Das erweitert nicht nur den studentischen Horizont, sondern sorgt auch für einen Hingucker im Lebenslauf. Hochschulen haben in der Regel Partnerschaftsvereinbarungen mit ausländischen Universitäten und Akademien – informieren Sie sich hierzu im Akademischen Auslandsamt Ihrer Universität! Finanziell gefördert werden akademische Auslandserfahrungen sowohl durch die Europäische Union als auch den Deutsche Akademische Austauschdienst (DAAD).
Gut versichert durchs Studium
Genauso wichtig wie die Planung des ersten Semesters ist die Wahl der richtigen Versicherungen während des Studiums. ARAG Experten sagen, welche Versicherungen für Studenten sinnvoll sind.
Lebensunterhalt im Ernstfall sichern
ARAG Experten raten, möglichst früh eine Berufsunfähigkeitsversicherung abzuschließen: Je jünger Sie bei Abschluss der Versicherung sind, desto geringer sind Ihre Beiträge. Im Ernstfall sichert diese Versicherung später Ihren Lebensunterhalt.

Die gesetzliche Berufsunfähigkeitsrente wurde im Jahr 2001 abgeschafft und durch die Erwerbsminderungsrente ersetzt. Voraussetzung für einen Anspruch auf diese Rente ist jedoch, dass ein Beitrag zur gesetzlichen Rentenversicherung gezahlt wurde. Da Sie vermutlich bis zum Arbeitsbeginn keinen Beitrag zur gesetzlichen Rentenversicherung geleistet haben, sollten Sie selbst vorsorgen.
 
Krankenversicherung: privat oder gesetzlich?
Wer mit dem Studium beginnt, kann noch kostenlos über die Eltern krankenversichert bleiben. In der gesetzlichen Krankenversicherung ist das in der Regel bis zum Alter von 25 Jahren möglich. Im Falle einer privaten Krankenversicherung müssen Sie sich als Student entscheiden, ob Sie privat versichert bleiben möchten. In diesem Fall könen Sie während des gesamten Studiums nicht mehr in die gesetzliche Krankenkasse wechseln. Wenn Sie das 25. Lebensjahr überschreiten und an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule eingeschrieben sind, müssen Sie sich in der studentischen Krankenversicherung versichern.

Viele Studenten finanzieren ihr Studium durch Nebenjobs. So retten Sie Ihren Krankenversicherungsschutz in der Familienversicherung: Das Einkommen darf 365 Euro nicht übersteigen, außer bei einem so geannte 400-Euro-Job ausgeübt wird, erhöht sich die Einkommensgrenze auf eben diese 400 Euro. Wer nur in den Semesterferien oder nicht länger als zwei Monate arbeiten will, darf auch mehr als 365 Euro verdienen, da dann kein „regelmäßiges“ Einkommen vorliegt. Sofern die Einkommensgrenze überschritten wird, müssen Sie sich über den Arbeitgeber pflicht- oder freiwillig krankenversichern.
Auch Studenten haften
Laut § 823 des Bürgerlichen Gesetzbuches ist jeder, der vorsätzlich oder fahrlässig einen anderen verletzt, zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet – das gilt auch für Studenten. Bei Personen- oder Sachschäden können schnell mehrere Hunderttausend Euro anfallen. Die private Haftpflichtversicherung kommt für solche Schäden auf. Die Mindestversicherungssumme sollte drei bis fünf Millionen Euro nicht unterschreiten. Studenten sind in der Regel noch bei ihren Eltern mitversichert. Nach Ende der ersten Berufsausbildung bzw. mit dem Erreichen der im Versicherungsvertrag festgelegten Altersgrenze – in den meisten Fällen 25 Jahre – ist eine individuelle Haftpflichtversicherung sinnvoll.
Steuervorteile für Studenten
2011 hat der Bundesfinanzhof klargestellt, dass Universitätsgebühren und Ausgaben für Fachbücher als Werbungskosten abziehbar sind. Daher lohnt es sich, die Belege darüber zu sammeln. Bislang galten sie als Sonderausgaben. Das hat laut ARAG Experten erhebliche Auswirkungen, denn während Steuerzahler Sonderausgaben nur von Einkünften desselben Jahres abziehen dürfen, können Werbungskosten auch Jahre später noch geltend gemacht werden. Das bedeutet, wenn Jung-Akademiker ins Berufsleben einsteigen und damit erstmals nennenswerte steuerpflichtige Einnahmen erzielen, lassen sich die Werbungskosten aus dem Studentendasein absetzen.

Der Bundestag hat das Urteil des BFH inzwischen ausgehebelt und ein neues Gesetz erlassen, das den Abzug bei Studienkosten rückwirkend verbietet. Das ist rechtsstaatlich allerdings äußerst fraglich. Experten sind deshalb sicher, dass der Fall bald vor dem Bundesverfassungsgericht landet. Und wenn die Karlsruher Richter die Gesetzesänderung einkassieren, profitieren alle Studenten, die trotzdem eine Steuererklärung eingereicht und so viele Studienkosten wie möglich aufgelistet haben.
Schlau durch die Ausbildung
Sie machen eine Ausbildung? Prima, vor Ihnen liegt eine lehrreiche Zeit, die Sie nach vorne bringt – im wahrsten Sinne des Wortes. Ein gutes Verhältnis zu Ihrem Ausbilder ist dabei ganz entscheidend für Ihren Lernerfolg. Doch was tun, wenn es hakt?
Rechte und Pflichten klar geregelt
Ihre Rechte und Pflichten als Azubi sind klar durch die Industrie- und Handelskammern (IHKs) und das Berufsbildungsgesetz (BBiG) geregelt. Auf diese Regelungen können Sie sich jederzeit berufen – Voraussetzung ist natürlich, dass Sie sie kennen. Das Bundesbildungsministerium informiert umfassend in einer Broschüre. An diese Vorgaben muss sich natürlich auch der individuelle Ausbildungsvertrag halten, den Sie mit Ihrem ausbildenden Betrieb abschließen und in dem sowohl die Ausbildungsdauer, die Arbeitszeit, das Gehalt und der Anspruch auf Urlaub festgeschrieben werden.
Überstunden? Nein Danke!
Laut Arbeitsrecht darf die maximale Wochenarbeitszeit für Azubis 40 Wochenstunden an fünf Arbeitstagen respektive 48 Stunden an sechs Arbeitstagen nicht überschreiten – je nachdem, ob Sie noch minderjährig oder schon volljährig sind. Überstunden sind für Auszubildende absolut tabu – und dürfen nur in echten betrieblichen Notfällen verlangt werden. Auch darf Ihr Ausbilder Ihnen keine Arbeiten aufbrummen, die mit dem unmittelbaren Ausbildungszweck und -ziel nichts zu tun haben. Zwar besagt das Berufsbildungsgesetz (BBiG), dass Sie als Azubi alle Anweisungen Ihres Chefs gewissenhaft befolgen sollten. Verlangt der allerdings, dass Sie seine Garage aufräumen, dürfen Sie ihm ruhig die rote Karte zeigen.
Wer hilft im Konfliktfall?
Was tun, wenn es zu anhaltenden Konflikten mit dem Ausbilder kommt? Zunächst die gute Nachricht: Sie sind nicht alleine! Gibt es in Ihrem Betrieb einen Betriebsrat, sprechen Sie ihn an – gemeinsam wird eine interne Lösung gesucht. Aber auch externe Ausbildungsberater des jeweiligen Berufsverbands genauso wie Ansprechpartner in der eigenen Berufsschule helfen weiter. Im äußersten Falle gibt es auch die Möglichkeit, den Ausbildungsbetrieb zu wechseln.
Immer gut versichert
Worauf auch Azubis in keinem Fall verzichten sollten, ist ein umfassender Versicherungsschutz. Lehrlinge müssen sich, anders als Studenten, in der gesetzlichen Krankenversicherung selbst versichern – dabei übernimmt der Arbeitgeber mindestens die Hälfte der Versicherungsbeiträge. Ratsam ist außerdem der Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung. Hier gibt es für Azubis in der Regel günstige Einstiegstarife – die sich im Notfall bezahlt machen können. Haftpflichtversichert sind Azubis übrigens noch über die private Police ihrer Eltern – doch spätestens mit dem erfolgreichen Ende der Ausbildung, gilt es, hier persönlich nachzuversichern.