Weitere Chancen nutzen!
Haus bauen
Verwirklichen Sie Ihren Wohntraum!

Ein eigenes Haus, mit eigenem Garten und jeder Menge Platz für Kind und Kegel. Davon träumen viele. Nicht zuletzt gilt das Eigenheim als sichere Altersvorsorge. Doch der Hausbau ist ein langwieriger, planerischer wie finanzieller Kraftakt. Was Sie beachten sollten, damit Ihnen nicht auf halber Strecke die Puste ausgeht.
Von der Idee bis zum Umsetzung
Wollen Sie zuerst das Grundstück erwerben und dann planen? Oder zuerst das Haus planen und dann das passende Grundstück dazu suchen? Vielleicht beides einfach im Komplettpaket erwerben? Die Wege zum Traumhaus sind vielfältig! Gleiches gilt für die Bauweise: Ob Fertighaus, Massivhaus oder Energiesparhaus, ob ein nach Ihren Wünschen durchgeplantes Architektenhaus bis hin zum Ausbauhaus, bei dem Sie beim Innenausbau selbst Hand anlegen - (fast) alles ist denk- und machbar.
Wer ist der richtige Baupartner?
Bauträger, Architekt, Generalunternehmer oder Fertighausbauer – ja, wer ist denn nun der richtige Partner in Sachen Eigenheim? Nicht zuletzt ist dies immer auch eine Zeit- und Kostenfrage. Soll es schnell gehen und Sie wollen eine Festpreisgarantie, spricht vieles für das Fertighaus. Haben Sie bereits ein erschlossenes Grundstück, dann koordiniert ein Generalunternehmer den Hausbau. Wollen Sie das Grundstück, die Immobilien sowie alle Bauleistungen bis hin zur schlüsselfertigen Übergabe aus einer Hand, ist ein Bauträger die beste Wahl. Wenn Sie Ihre individuellen Wohnwünsche umgesetzt wissen wollen, ist ein Architekt der richtige Partner.
Ganz wichtig: der Bauvertrag
Egal, mit wem Sie als Bauherr letztlich zusammenarbeiten – mit einem wasserdichten Bauvertrag ersparen Sie sich viel Ärger. Die Baubeschreibung sollte dabei genau definieren, welche Tätigkeiten der Baupartner durchzuführen hat und was sie kosten. Der Unternehmer ist nämlich nur zu den Leistungen verpflichtet, die auch aufgeführt sind - alle anderen Leistungen müssen Sie selbst erbringen. Vorsichtig mit Vorauszahlungen! Geht die Baufirma pleite, ist das Geld weg. Besser ist es, Zahlungen an den Baufortschritt zu koppeln oder eine Bürgschaft vom Baupartner zu verlangen. Auch Bauzeit und Übergabetermin sollten genau festgelegt werden. Eine Vertrags-Checkliste für Bauherren finden Sie hier.
Baufinanzierung: Erst rechnen, dann bauen
Einen Hausbau, den finanziert man nicht mal eben so aus der Portokasse. Neben den reinen Erwerbskosten für Bauland und Hausbau fallen weitere Zahlungen an, die kräftig zu Buche schlagen: Erschließungskosten, Bodengutachten, Grunderwerbssteuer, Notar- und Gerichtskosten – um nur einige zu nennen. Planen Sie alle Kostenpunkte ein, damit Ihnen nicht frühzeitig das Geld ausgeht.
Bausparkredit oder Bauspardarlehen?
Bauherren können zur Finanzierung ihrer Eigenheimpläne verschiedene Wege wählen: entweder das klassische Darlehen mit direkter Tilgung - oder eine Kombination aus Sparvertrag und Darlehen. Hier spart der Häuslebauer zunächst über einen Bausparvertrag an, der anschließend in ein Bauspardarlehen übergeht – beides mit festem Zinssatz und ohne Zinserhöhungsrisiko. Die letztere Variante ist im Schnitt günstiger als das reine Darlehen, wie die Zeitschrift Finanztest in einem Vergleich herausgefunden hat. Die Zeitschrift führt immer wieder aktuelle Untersuchungen durch.
Gut gefördert ins Eigenheim
Übrigens unterstützt der Staat seit 2008 den Bau eines Eigenheims als Altersvorsorge durch lohnende Zulagen – auch „Wohn-Riester“ genannt. Sowohl Bausparverträge und Bauspardarlehen wie auch Hypothekendarlehen sind förderungswürdig. Bedingungen für die Förderung: das Eigenheim muss selbst genutzt werden. Wird die Immobilie verkauft oder vermietet, muss unter Umständen die Förderungssumme zurückgezahlt oder wieder in den Bau oder Kauf einer anderen, selbstgenutzten Immobilie investiert werden.
Eigenkapital Fehlanzeige?
Noch vor ein paar Jahren ging ohne Eigenkapital für Häuslebauer fast gar nichts. Das ist heute ein bisschen anders: Mittlerweile sind auch Vollfinanzierungsangebote am Markt, die teilweise sogar die Baunebenkosten decken. Die haben den Vorteil, dass man auch ohne prall gefüllten Sparstrumpf den Traum vom Eigenheim verwirklichen kann. Allerdings sind die Zinssätze wesentlich höher und die finanziellen Belastungen während der Rückzahlungszeit um ein Vielfaches größer. Und: ohne sicheren Job und gutes Einkommen dürfte es schwer werden, den Zuschlag von der Bank zu erhalten.
Manchmal gibt’s sogar Geld zurück
Eigenheimbesitzer, die in den vergangenen zehn Jahren ihr Eigenheim bezogen haben, können unter Umständen einen Teil der Erschließungskosten für das Baugrundstück zurückfordern.
Am liebsten schlüsselfertig – Bauen mit einem Bauträger
Nicht jeder ist der geborene Häuslebauer. Wem das Verputzen, Verkleiden oder Streichen nicht liegt, kann sich sein Traumhaus auch schlüsselfertig von einem Bauträger errichten lassen. Was dabei zu beachten ist, erläutern ARAG Experten.
Notar ist Pflicht
Fehlt Ihnen der eigene Grund und Boden, bietet sich das Bauen mit einem Bauträger an. Dieser verkauft immer das Gesamtobjekt, also Grundstück mit Haus. Der Bauträgervertrag ist eine Mischung aus Kauf- und Werkvertrag und muss notariell beurkundet werden.
Was heißt eigentlich "schlüsselfertig"?
Der Begriff schlüsselfertig ist rechtlich nicht eindeutig definiert. Er muss beispielsweise nicht bedeuten, dass die Wände gestrichen sind oder der Garten bereits angelegt ist. In der Bau- und Leistungsbeschreibung steht, welche Leistungen Sie für den Kaufpreis erhalten sowie die Ausführungsart und Qualität der verbauten Materialien. Mündliche Zusagen sind meist so gut wie wertlos, da sie kaum zu beweisen sind.
Dach defekt – wer haftet?
Beim Bauträgervertrag haben Sie als Hauskäufer keinerlei Weisungsbefugnis gegenüber den Handwerkern. Tauchen Baumängel auf, wenden Sie sich immer an den Bauträger. Dabei ist die Definition des Baumangels erheblich einfacher als dessen Feststellung im Einzelfall. Ohne Gutachter ist das oft nicht zu klären.
Ein Baumangel liegt beispielsweise immer dann vor, wenn
Ein Baumangel liegt beispielsweise immer dann vor, wenn
eine im Vertrag zugesicherte Eigenschaft nicht erfüllt ist. Beispiel: Das Grundstück ist kleiner als vertraglich versprochen.
eine allgemein anerkannte Regel der Technik nicht eingehalten wurde. Beispiel: Es wurde gegen eine DIN-Norm verstoßen.
ein Fehler vorliegt, der den Wert mindert. Beispiel: Das Dach ist undicht.
eine Leistung vertragswidrig ist. Beispiel: Es wurden andere Materialien verwendet als die vertraglich vereinbarten.
Es gibt je nach Vertragsgestaltung und Bauleistung unterschiedliche Verjährungsfristen; diese können zwischen einem und fünf Jahren liegen. Zunächst haben Sie Anspruch auf Beseitigung des Mangels. Sie müssen ihn dem Bauträger anzeigen und ihm eine angemessene Frist zur Beseitigung des Mangels setzen. Reagiert er nicht oder verweigert er die Beseitigung des Mangels, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen
den Mangel selbst beseitigen und Kostenerstattung verlangen,
den Vergütungsanspruch mindern,
vom Vertrag zurückzutreten oder
Schadens- bzw. Aufwendungsersatz fordern.
Wie sich Bauherren versichern können
Bauherren tragen eine hohe Verantwortung – da ist es wichtig, dass man im Schadensfall gut abgesichert ist. Experten raten zum Abschluss einer Bauherren-Haftpflichtversicherung, die Bauherren vor Schadensersatzansprüchen schützt, wenn jemand auf der Baustelle zu Schaden kommt. Auch über eine Bauleistungs- und Feuerrohbauversicherung sollte man als Hausbauer nachdenken. Erstere schützt bei Schäden am Bau, etwa wenn eine Überschwemmung das Baufundament beschädigt. Schäden durch Brand oder Blitzschlag sind hierdurch allerdings nicht abgedeckt, dann macht eine Feuerrohbauversicherung Sinn.
Sprechen Sie unsere Vertriebspartner in einer ARAG Geschäftsstelle an.
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Im trauten Heim
Endlich ist es soweit: alle Baumühen haben sich gelohnt, das Eigenheim ist bezugsfertig. Doch auch wenn während der Bauzeit alles glatt gegangen ist, kann im trauten Heim immer mal etwas passieren – aber keine Sorge, die richtigen Versicherungen schützen Sie vor horrenden Kosten. Wohngebäude-Versicherungen etwa greifen dann, wenn Feuer, Wasser oder Sturm zu schweren Schäden an Ihrem Haus führt. Eine Hausrats-Versicherung gewährleistet die Übernahme von Schadensfällen an Ihrem Hab und Gut.
