Weitere Chancen nutzen!
 

Immobilie mieten

So mieten Sie clever


Zur Miete wohnen – für die meisten Deutschen immer noch die Wohnform Nummer Eins. Man ist flexibel, weitestgehend unabhängig – das hat Vorteile. Mietverhältnisse können allerdings auch Konfliktpotential bergen. Deshalb gilt: Wer sich informiert, wohnt besser. Kennen Sie Ihre Rechte und Pflichten?
Der Weg zur Traumwohnung
Klar, vor dem Mieten steht erst einmal die Wohnungssuche – und das kann manchmal dauern, gerade in Großstädten, in denen Wohnraum knapp ist. Damit es mit der Mietwohnung klappt, sollte man die Suche strategisch angehen: in welchem Stadtteil will man bevorzugt wohnen? Wieviel will man für die Warmmiete maximal berappen? Wie soll die Wohnung ausgestattet sein? Entlang dieser Fragen trennt sich schnell die Spreu vom Weizen.
Worauf Sie bei der Besichtigung achten sollten
Ein guter Tipp: Schauen Sie schon bei der Erstbesichtigung genau hin! Denn ein gutes Auge vor dem Einzug erspart viel Ärger beim Wohnen und späteren Auszug. Achten Sie vor allem auf feuchte Stellen in der Wohnung. Funktionieren die Heizkörper? Gibt es Geräusche, etwa Verkehrs- oder Kneipenlärm, die Sie stören könnten? Halten Sie, wenn Sie den Zuschlag für die Wohnung erhalten, die Mängel bei der Wohnungsübergabe in einem Übergabeprotokoll fest und dokumentieren Sie diese zusätzlich durch Fotos. Hier lohnt es sich, gründlich zu arbeiten und für jedes einzelne Zimmer zu notieren, ob Mängel festgestellt wurden und welche genau. Denn nur so kann man späteren Streit über etwaige Schadensersatzansprüche des Vermieters oder Renovierungspflichten vermeiden.

Bitten Sie den Vermieter unverzüglich um die Beseitigung von wohnqualitätsmindernden Mängeln. Denken Sie auch daran, die Zählerstände von Gas, Wasser und Strom zu notieren.
Selbstauskunft – was muss man beantworten?
Immer häufiger wünschen potenzielle Vermieter, dass Wohnungsinteressenten in einer Selbstauskunft Bericht über Ihr Einkommen und ihre Lebensgewohnheiten ablegen. Gerade bezüglich der Zahl der einziehenden Mieter, ihrer finanziellen Möglichkeiten und ihrer Arbeitstätigkeit müssen Sie hier wahrheitsgemäß antworten – sonst ist das ein fristloser Kündigungsgrund. Fragen zur Konfession, zu Hobbys oder zur Familienplanung hingegen sind unzulässig und müssen nicht wahrheitsgemäß beantwortet werden. Mehr Informationen zum Thema Selbstauskunft finden Sie hier.
 
Der Mietvertrag: Drum prüfe, wer sich bindet
Die passende Immobilie gefunden und die Zusage vom Vermieter erhalten? Dann wird es jetzt ernst: der Mietvertrag. In diesem werden nicht nur die Haupt- und Nebenkosten für die Mietsache festgehalten, sondern auch die Rechte und Pflichten der beiden Vertragspartner. Aber lassen Sie sich ruhig Zeit mit der Unterschrift und prüfen Sie den Vertrag vorab gut – denn ein Widerrufsrecht gibt es bei Mietverträgen nicht.
Erst prüfen, dann unterzeichnen
Achten sollten Sie unbedingt auf Dauer und Kündigungsmodalitäten im Mietvertrag. Ist der Mietvertrag nämlich befristet, ist eine Verlängerung es Mietverhältnisses prinzipiell ausgeschlossen. Wenn eine zukünftige Mieterhöhung schon im Vertrag vorgesehen ist, rechnen Sie gut durch, ob Sie diese bestreiten können und wollen. Und: die Kaution für die Wohnung darf nicht mehr als drei Monatskaltmieten betragen. Eine Alternative sind Kautionsbürgschaften. Last but not least: überprüfen Sie, ob die Flächenangabe im Mietvertrag stimmt. Diese Checkliste der ARAG hilft Ihnen dabei, Stolperfallen in Ihrem Mietvertrag zu erkennen.
Das sollte in jedem Mietvertrag stehen
Vertragsparteien: Genaue Angabe aller Personen
Mietgegenstand: Lage der Wohnung, Art und Anzahl der Zimmer und Nebenräume, Anzahl der übergebenen Schlüssel
Mietzeit: Beginn und ggf. Ende des Mietverhältnisses
Mietzins: Höhe, Zusammensetzung, Zahlungsweise
Betriebskosten: Kostentragungspflicht, Betriebskosten-vorschuss und Abrechnungsweise, Umlegungsmaßstäbe
Heizung, Warmwasser: Betriebsdauer, Mindesttemperatur, Reinigung und Pflege der Anlage, Abrechnung
Schönheitsreparaturen: Pflicht zur Durchführung, Fälligkeit
Rechte/Pflichten des Mieters: Benutzung und Pflege der Räume, Anbringen von Schildern, Umbauten, Tierhaltung, Rückgabe nach Mietende
Rechte/Pflichten des Vermieters: Pfandrecht an den eingebrachten Sachen, Betreten der Mieträume, Vorgehen bei Modernisierung
Mietsicherheit (Kaution): Höhe und Zahlungsweise
Untervermietung: Erlaubnispflicht, Mietzuschlag
Sonstiges: Aufzug- und Gartennutzung, Gemeinschaftsräume, Gemeinschaftseinrichtungen, Bestimmungen über Änderungen des Vertrages, individuelle Vereinbarungen
 
 
Im trauten Heim: Was, wenn es tropft oder zieht?
Der Wasserhahn tropft, die Heizung bleibt kalt, hinter der Schrankwand bildet sich Schimmel – was nun? Mängel in der Wohnung sind nicht nur ärgerlich, sondern auch der Wohnqualität und dem Wohlfühlfaktor abträglich. Prinzipiell ist bei Schäden immer umgehend der Vermieter zu informieren.
Miete mindern – so geht’s
Liegen erhebliche Mängel vor, dann dürfen Sie Miete mindern – solange, bis der Schaden behoben wurde. Voraussetzung ist, dass Sie den Mangel dem Vermieter unverzüglich angezeigt haben und dieser ihn nicht innerhalb einer angemessenen Frist beseitigt hat. Die Mietminderung müssen Sie übrigens nicht ankündigen – Sie dürfen automatisch kürzen. Die Höhe der Mietminderung hängt dann vom Umfang der hinzunehmenden Beeinträchtigung ab. Diese Mietminderungstabelle gibt Ihnen eine erste Orientierung, welche Kürzungen angemessen sind.
 
Wann der Mieter zahlen muss
Mietminderung ist dann ausgeschlossen, wenn Sie als Mieter den Mängel oder Schaden selbst herbeigeführt und verschuldet haben. Dann kann der Vermieter Sie sogar zur anteiligen oder kompletten Kostenübernahme verpflichten. Auch bei Kleinreparaturen bis etwa 50 Euro oder Schönheitsreparaturen, sofern durch den Mietvertrag geregelt, muss der Mieter oft in die eigene Tasche greifen. Allerdings ist eine solche Beteiligungsklausel nur wirksam, wenn sie die Selbstbeteiligung im gleichen Atemzug auf einen bestimmten Betrag oder Prozentanteil an der Jahresmiete begrenzt wird.
Bei Ärger: Mietervereine wissen weiter
Mieten kann so schön sein – solange es keine Probleme mit dem Vermieter, den Nachbarn oder der Mietsache gibt. Sollten dies aber der Fall sein, dann helfen Ihnen die örtlichen Mietvereine weiter. Und kommt es im schlimmsten Falle zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung zwischen Ihnen, Ihrem Vermieter oder einem Nachbarn, dann fängt eine Rechtsschutzversicherung hohe Anwalts- und Gerichtskosten auf.
Post vom Vermieter
Schreiben vom Vermieter machen nicht immer Freude, beispielweise wenn sie eine Kündigung enthalten. Häufig ist der Grund: Eigenbedarf. Unsere Rechtsexperten haben alles Wissenswerte zum Eigenbedarf zusammengetragen.
 
Erste Hilfe bei Einbruch
Wenn trotz aller Vorsichtsmaßnahmen einmal eingebrochen wird und Sie zufällig zu Hause sind, dann spielen Sie nicht den Helden. Geben Sie dem Einbrecher lieber, was er verlangt. Denken Sie an Ihre Gesundheit und an die Ihrer Familie. Versuchen Sie, sich möglichst viel einzuprägen. Dies kann später helfen, den oder die Täter schneller zu fassen.
Sprache
Größe und Statur
Tätowierungen und auffälliger Körperschmuck
Markante Kleidungsstücke
 
Nach einem Einbruch ist schnelles Handeln gefragt. Rufen Sie sofort die Polizei unter Notruf 110 – und räumen Sie nicht auf, bis die Beamten eingetroffen sind. Informieren Sie schnellstmöglich Ihre Versicherung.
Einfach wegstecken klappt meist nicht
Bei einem Einbruch erleiden Sie nicht nur materiellen
Schaden. Sie sind verunsichert und fühlen sich unwohl. Einbrecher stehlen auch immer ein Stück Seele. Studien belegen, dass
rund 88 Prozent der Einbruchsopfer sich vor einer Wiederholung fürchten.
30 Prozent unter ziemlich starken Angstgefühlen leiden.
41,6 Prozent nicht mehr richtig durchschlafen.
30 Prozent mit Albträumen kämpfen.
67 Prozent gerne aktiv zur Lösung ihrer Probleme beitragen würden.
 
Wenden Sie sich an Opferschutzorganisationen wie der „WEISSE RING“. Dort finden Sie Ansprechpartner und Unterstützung in 420 Außenstellen von rund 3.000 ehrenamtlichen Helfern.
Speziell für ARAG Kunden
ARAG Kunden, die den Hausrat-Schutz oder Recht&Heim Aktiv abschlossen haben, können nach einem Einbruch unsere kostenlose telefonische Soforthilfe eines Psychologen in Anspruch nehmen. Im bis zu einstündigen Telefongespräch wird schnell klar, wie tief der Schock sitzt und welche Wege aus der Angst möglich sind.