Weitere Chancen nutzen!
Arbeitslosigkeit
Die unfreiwillige Jobpause

Ob durch Kündigung oder Stellenabbau – arbeitslos zu werden, das kann heute fast jedem passieren. Kein Grund, den Kopf in den Sand zu stecken! Mit Eigeninitiative und Kreativität gelingt schnell wieder der Einstieg. Die unfreiwillige Jobpause kann sogar helfen, sich auf seine Fähigkeiten zu besinnen und neu auszuprobieren.
Arbeitslos – was nun, was tun?
Erstmal heißt es: keine Panik! Für den Fall des Falles gibt es ganz klare Vorgaben, wie es weitergeht. Auch wenn es schmerzlich ist, das Kündigungsschreiben in den Händen zu halten – Sie müssen innerhalb von drei Tagen die Agentur für Arbeit über die drohende Arbeitslosigkeit informieren. Scheiden Sie ohne neuen Job aus einer befristeten Stelle aus, muss die Meldung drei Monate vor Vertragsende erfolgen. Dies kann zunächst telefonisch geschehen, ersetzt aber nicht das persönliche Erscheinen spätestens am ersten Tag der tatsächlichen Arbeitslosigkeit.
Anspruch auf Arbeitslosengeld
Um Arbeitslosengeld I beziehen zu können, müssen Sie innerhalb der letzten zwei Jahre mindestens 12 Monate in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt haben. Dies können Sie übrigens auch als Selbstständiger freiwillig tun. Alle Informationen dazu finden Sie hier. Die Höhe Ihres Arbeitslosengeldes errechnet sich aus dem durchschnittlichen Bruttoeinkommen der letzten 52 Wochen. Um zu wissen, wie viel Ihnen in etwa zusteht, können Sie den Betrag online selbst errechnen. Bitte beachten: unter bestimmten Umständen können Sie für eine gewissen Zeit gesperrt werden. Informieren Sie sich gut!
Versicherungen und Steuern
Wenn Sie Arbeitslosengeld beziehen, kommt die Arbeitsagentur auch für die Beiträge zur Sozialversicherung, sprich der gesetzlichen Kranken-, Pflege-, und Rentenversicherung auf. Auch Ihre Beiträge zur privaten Kranken- und Pflegeversicherung übernimmt die Agentur für Arbeit – allerdings nur bis zur Höhe der Beträge, die Sie als gesetzlich Versicherter zahlen würden. Private Zusatzversicherungen wie etwa die Haftpflicht- oder Unfallversicherung hingegen müssen Sie weiterhin selbst bestreiten.
Bewerbung: Werben Sie für sich!
Nachdem die „harten Fakten“ geklärt sind, gilt es für Sie nun, so schnell wie möglich wieder in „Lohn und Brot“ zu kommen. Mit anderen Worten: Bewerben, bewerben, bewerben. Verschweigen Sie Ihre Arbeitslosigkeit im Anschreiben nicht, sondern gehen Sie offen damit um. Nutzen Sie die unfreiwillige Jobpause auch, um sich inhaltlich weiterzubilden – das macht im Lebenslauf einen guten Eindruck. Formulieren Sie im Anschreiben präzise, warum genau Sie der oder die Richtige sind für die ausgeschriebene Stelle. Aber: Verlassen Sie sich nicht allein auf die Stellenausschreibungen im Netz oder in der Tageszeitung – nutzen Sie auch private Kontakte. Bei der Jobsuche ist „Vitamin B“ häufig Gold wert!
Umorientierung: auf neuen Berufswegen
Die Arbeitslosigkeit ist immer auch eine Möglichkeit, sich beruflich neu zu erfinden und zu entdecken – vor allem dann, wenn man mit seiner bisherigen Tätigkeit sowieso unzufrieden war. Möglicherweise gibt es ein Berufsfeld, das Sie schon immer gereizt hat und das Ihren Interessen mehr entspricht? Seien Sie offen für Neues! Überlegen Sie sich für Ihre Bewerbungen, mit welchen Fähigkeiten und Qualifikationen Sie punkten können. In Sachen Neuorientierung hilft Ihnen auch Ihre Arbeitsagentur weiter.
Ich mache mich selbstständig!
Sehr gut, warum eigentlich nicht? Sollten Sie sich schon länger mit dem Gedanken getragen haben, sich beruflich auf eigene Beine zu stellen, dann kann die Arbeitslosigkeit jetzt der richtige Zeitpunkt sein. Existenzgründungen aus der Arbeitslosigkeit heraus werden von der Agentur für Arbeit mit einem neunmonatigen Gründungszuschuss in Höhe Ihres Arbeitslosengeldes plus 300 Euro für Sozialleistungen unterstützt. Voraussetzung hierfür ist ein stimmiger Business-Plan, der von Ihrer Arbeitsagentur für „gut“ befunden werden muss.
