Die lieben Nachbarn
Es kann der Frömmste nicht in Frieden leben, wenn es dem bösen Nachbarn nicht gefällt. Dabei ist es wichtig, nachbarliche Beziehungen grundsätzlich zu pflegen. Schließlich versorgt der nette Mensch von nebenan im Urlaub Briefkasten und Pflanzen und ist ein kostenloser Schutz gegen Einbrecher.
Wenn allerdings aus dem lieben ein böser Nachbar wird, dass sogar die Gartenzwerge finster blicken, können Sie auf Ihre Rechtsschutzversicherung zählen. Die ARAG verhilft Ihnen in allen Lebenslagen zu Ihrem guten Recht. Mit dem privaten Bereich im Individual Rechtsschutz sind die meisten Nachbarschaftsstreitigkeiten automatisch abgesichert.
Nachbarrecht
Rechtliche Informationen rund um die Nachbarschaft
Fallbeispiele
Mozart in Maßen
Mozarts „Die Entführung aus dem Serail“ open air und sogar gratis – wer würde da nicht jubeln. Familie R. hatte dieses Vergnügen von Juni bis September. Sie wohnte nur einen Steinwurf vom Freilichttheater auf Burg E. Was als Musikgenuss bei der Premiere begann, wurde zu einem allabendlichen Hoffen, die Entführung möge bald glücklich enden. Akustischer Höhepunkt war stets das große Finale um 22.30 Uhr mit einer gehörigen Lautstärke. Nach 78 Entführungen fiel der letzte Vorhang für die Saison. Endlich Ruhe. Das Nachspiel fand dann vor verschiedenen Gerichten statt. Der Bundesgerichtshof hatte schließlich Mitleid. Leiser singen oder früher anfangen hieß die Auflage für das Ensemble. Familie R. hatte ihre Abendharmonie zurück und das gute Gefühl, dass es sich gelohnt hat, um sein Recht zu kämpfen.
Wuchsfreudiges Urlaubsandenken
Herr P. hatte sich aus Thailand eine exotische Pflanze mitgebracht. Die hatte sich im kühlen Deutschland wunderbar akklimatisiert und gedieh prächtig. Ihr kolossaler Wuchs rief allerdings Nachbar G. auf den Plan beziehungsweise an den Zaun. Er fürchtete um seinen schmalen Reihenhausgarten und zog vor Gericht, um den Pflanzabstand des Wundergewächses amtlich feststellen zu lassen. Das Ende vom Lied: zwei Instanzen, ein Sachverständiger, Kosten vierstellig. Und ein geknickter Herr P. Er hatte eine Vertreterin der Flügelfruchtgewächse importiert. Leider sind diese nicht winterhart.
Mozarts „Die Entführung aus dem Serail“ open air und sogar gratis – wer würde da nicht jubeln. Familie R. hatte dieses Vergnügen von Juni bis September. Sie wohnte nur einen Steinwurf vom Freilichttheater auf Burg E. Was als Musikgenuss bei der Premiere begann, wurde zu einem allabendlichen Hoffen, die Entführung möge bald glücklich enden. Akustischer Höhepunkt war stets das große Finale um 22.30 Uhr mit einer gehörigen Lautstärke. Nach 78 Entführungen fiel der letzte Vorhang für die Saison. Endlich Ruhe. Das Nachspiel fand dann vor verschiedenen Gerichten statt. Der Bundesgerichtshof hatte schließlich Mitleid. Leiser singen oder früher anfangen hieß die Auflage für das Ensemble. Familie R. hatte ihre Abendharmonie zurück und das gute Gefühl, dass es sich gelohnt hat, um sein Recht zu kämpfen.
Wuchsfreudiges Urlaubsandenken
Herr P. hatte sich aus Thailand eine exotische Pflanze mitgebracht. Die hatte sich im kühlen Deutschland wunderbar akklimatisiert und gedieh prächtig. Ihr kolossaler Wuchs rief allerdings Nachbar G. auf den Plan beziehungsweise an den Zaun. Er fürchtete um seinen schmalen Reihenhausgarten und zog vor Gericht, um den Pflanzabstand des Wundergewächses amtlich feststellen zu lassen. Das Ende vom Lied: zwei Instanzen, ein Sachverständiger, Kosten vierstellig. Und ein geknickter Herr P. Er hatte eine Vertreterin der Flügelfruchtgewächse importiert. Leider sind diese nicht winterhart.
Mit Nachbarn im Gespräch
Pflanzabstände sind eine Wissenschaft für sich. Es lohnt den Nachbarn mit in die Gartengestaltung mit einzubeziehen. Vielleicht hat er ja sogar den grünen Daumen und steht Ihnen mit Rat, Tat und Spaten zur Seite.
Ehe Sie einen Streit vom Zaun brechen, informieren Sie Ihren Nachbar frühzeitig über den Bau desselben. Gartenzäune oder – im Amtsdeutsch – Einfriedungen geben regelmäßig Anlass zum Streit. Also: Lieber vorher einigen, als hinterher klagen.
Bevor Sie Rechtsanwälte, Schiedsleute oder das Gericht anrufen, prüfen Sie gründlich, ob sich ein Streit nicht einvernehmlich lösen lässt. Ein gut nachbarliches Verhältnis wiegt mehr als ein gerichtlich errungener Sieg.
Sprechen Sie mit Ihren Nachbarn, wenn Sie deren Grundstück betreten müssen, um etwa Reparaturarbeiten an Ihrem Haus auszuführen. Der Gesetzgeber hat im Hammerschlags- und Leiterrecht festgelegt, was Sie dürfen und was sie gegebenenfalls ersetzen müssen. Vielleicht werden Sie sich einig, die Fassade erst nach erfolgter Gemüseernte zu streichen.
Informieren Sie Ihre Nachbarn rechtzeitig über größere Grillaktivitäten. Besser noch: Laden Sie sie einfach dazu ein. Dann können Sie beim gemeinsamen „Ortstermin“ ganz entspannt über den längst fälligen Heckenschnitt „verhandeln“.
Ihr Weg zum Rechtswissen: Direkt auf Rechtstipps, Ratgeber, Broschüren und vieles mehr zugreifen!
