Wer für einen Umweltschaden verantwortlich ist, muss nach Umweltschadensgesetz auch für die ökologischen Folgen eintreten. Geschützte Tier- oder Pflanzenarten müssen wieder angesiedelt oder ein ökologischer Ausgleich geschaffen werden. Das kann einige Zehntausend Euro kosten. Wir schützen Sie vor diesem finanziellen Risiko.
Umweltschadensversicherung
Wenn Sie ökologische Schäden ausgleichen müssen.

Ihre Vorteile
Unsere Leistungen
FAQ
Beitrag und Beratung
Absicherung von Schäden an geschützten Arten und Lebensräumen
Umfasst Haftungsrisiken aus dem Umweltschadensgesetz (USchadG)
Individuelle Lösungen für Ihren Bedarf und Ihre Branche
Versicherungsschutz bis zu 3 Mio. Euro
Der Gesetzeslage Rechnung tragen
Die Umweltschadensversicherung dient der Absicherung der öffentlich-rechtlichen Pflichten aus dem Umweltschadensgesetz. Danach haftet ein Unternehmer für Schäden, die der Natur selbst zugefügt werden, mit dem gesamten Betriebsvermögen und je nach Rechtsform auch mit dem privaten Vermögen.
Das leisten wir für Sie
Im Rahmen der Umweltschadensversicherung
leisten wir bei berechtigen Schadenersatzansprüchen und übernehmen für Sie die Kosten bis zur vereinbarten Versicherungssumme
prüfen wir in Ihrem Interesse, ob eine Forderung berechtigt ist, ohne Aufwand für Sie
wehren wir unberechtigte oder überhöhte Ansprüche ab, wenn nötig auch gerichtlich auf unsere Kosten
Für berechtigte Ersatzansprüche aus Umweltschäden durch Ihren Betrieb an geschützten Arten und besonderen natürlichen Lebensräumen oder auf fremdem Grund und Boden und in Gewässern übernehmen wir das Kostenrisiko
bis zu 3 Miio. € pauschal
für Sanierungs- und Kostentragungs-Verpflichtungen
maximal einmal je Versicherungsjahr
Je Versicherungsfall beträgt die Selbstbeteiligung 2.000 €.
Diese Risiken sind versichert
Umweltschaden-Risiko
Basisdeckung: Behördliche Sanierungs- und Kostenansprüche nach dem Umweltschadensgesetz wegen Schäden infolge einer Betriebsstörung an
fremden Grund und Boden sowie Gewässern,
geschützten Tier- und Pflanzenarten,
besonders geschützten Lebensräumen (Biodiversität)
Mitversichertes Anlagenrisiko
Umweltgefährdende Stoffe in Kleingebinden bis 240 Liter/kg pro Einzelbehälter; Gesamtlagermenge 3.000 Liter/kg, ohne halogenierte und teilhalogenierte Kohlenwasserstoffe
Betriebsmittel in nicht zulassungs-/versicherungspflichtigen Kfz oder selbst fahrenden Arbeitsmaschinen
Betriebsmittel in geschlossenen Systemen, z.B. Maschinen
Fett-, Öl- oder Benzinabscheider (maximal fünf)
Um diese Risiken ist der Versicherungsschutz erweiterbar
Zusatzbaustein 1
Schäden geschützter Tier- und Pflanzenarten und besonders geschützter Lebensräume sowie Grundwasser auf dem eigenen Grund und Boden und im eigenen Gewässer.
Zusatzbaustein 2
Aufwendungen für die Sanierung des Bodens wegen schädlicher Bodenveränderungen nach dem Bundesbodenschutzgesetz.
Klasse Schaden-Service – vom TÜV ausgezeichnet
Über 96 Prozent unserer Kunden sind im Schadenfall mit dem Schaden-Service der ARAG Allgemeine Versicherung zufrieden. Sie schätzen, dass ihnen sofort geholfen wird – insbesondere durch die schnelle und unkomplizierte Regulierung direkt beim ersten Anruf. Der TÜV hat uns deshalb mit der Note „sehr gut“ ausgezeichnet. Damit ist die ARAG Branchenbester - zum zweiten Mal in Folge!
Der ARAG Schaden-Service ist zuverlässig und rund um die Uhr an 365 Tagen im Jahr erreichbar.
Der ARAG Schaden-Service ist zuverlässig und rund um die Uhr an 365 Tagen im Jahr erreichbar.
Diese exklusive Leistung gibt's obendrauf
Wissen, das stark macht
Mit dem ARAG Online Rechts-Service lösen Sie viele Rechtsfragen im Internet selbst. Darüber hinaus haben Sie die Möglichkeit, kostenlos rund 1.000 rechtlich geprüfte Musterdokumente und Vorlagen zu nutzen. Diese können Sie interaktiv Ihrem Bedarf anpassen, ausdrucken oder downloaden. Beispiele sind
Mietvertrag Gewerberaum
Arbeitsverträge, auch für Minijobs und freie Mitarbeiter
Abmahnung, Änderungskündigung
Arbeits-, Zwischenzeugnis
GbR-Gesellschafts-, GmbH-Geschäftsführer-Vertrag
Firmenwagen-Vereinbarung
AGBs Internetshop mit Kundeninfos
Der ARAG Online Rechts-Service steht Ihnen mit Abschluss jeder ARAG Versicherung sofort zur Verfügung – kostenlos, rund um die Uhr.
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Fragen zur Umweltschadensversicherung
Hier finden Sie die am häufigsten gestellten Fragen von Kunden und Besuchern unserer Website. Klicken Sie einfach auf die Frage, die auch Sie interessiert!
1
Seit wann gibt es das Umweltschadensgesetz und was besagt es?
Am 14.11.2007 trat das Umweltschadensgesetz in Kraft. Dieses Gesetz normiert erstmals eine öffentlich-rechtliche Haftung für Umweltschäden. War bisher in erster Linie die Allgemeinheit für die Beseitigung von Umweltschäden zuständig, ist dies nunmehr derjenige, der einen Umweltschaden oder die Gefahr eines solchen unmittelbar verursacht. Das Gesetz gilt für Umweltschäden, die durch Emissionen, Ereignisse oder Vorfälle verursacht werden, die ab dem 30.04.2007 stattgefunden haben.
2
Wie sind Umweltschäden genau definiert und was ist geschützt?
Unter Umweltschäden versteht man die Schädigung von Gewässern, des Bodens bei Gefahren für die menschliche Gesundheit sowie von geschützten Tier- und Pflanzenarten und natürlichen Lebensräumen. Letzteres bezeichnet man auch als Biodiversität oder biologische Vielfalt.
In Deutschland gibt es derzeit ca. 4.560 geschützte Flora-Fauna-Habitat-Gebiete (FFH-Gebiete), ca. 530 geschützte Vogelschutzgebiete, ca. 800 nach FFH-Richtlinie geschützte Tier- und Pflanzenarten sowie ca. 180 nach Vogelschutzrichtlinie geschützte Vogelarten.
Beispielhaft seien genannt:
Blaukehlchen, Silbermöwe, Feldhamster, Haselmaus, Zwergfledermaus, Lachs, gemeine Flussmuschel, Moorwälder, Kastanienwälder
In Deutschland gibt es derzeit ca. 4.560 geschützte Flora-Fauna-Habitat-Gebiete (FFH-Gebiete), ca. 530 geschützte Vogelschutzgebiete, ca. 800 nach FFH-Richtlinie geschützte Tier- und Pflanzenarten sowie ca. 180 nach Vogelschutzrichtlinie geschützte Vogelarten.
Beispielhaft seien genannt:
Blaukehlchen, Silbermöwe, Feldhamster, Haselmaus, Zwergfledermaus, Lachs, gemeine Flussmuschel, Moorwälder, Kastanienwälder
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Wer ist Verantwortlicher im Sinne des Umweltschadensgesetzes?
Verantwortlich ist jede natürliche oder juristische Person, die eine berufliche Tätigkeit ausübt oder bestimmt und dadurch unmittelbar einen Umweltschaden oder die unmittelbare Gefahr eines solchen Schadens verursacht.
Als berufliche Tätigkeit gilt jede Aktivität, die im Rahmen einer wirtschaftlichen Tätigkeit, einer Geschäftstätigkeit oder eines Unternehmens ausgeübt wird. Dabei kommt es nicht darauf an, ob diese Tätigkeit privat oder öffentlich und mit oder ohne Erwerbscharakter ausgeübt wird.
Auch Arbeiten auf fremden Grundstücken – zum Beispiel Montagetätigkeiten, Bauarbeiten – sind berufliche Tätigkeiten im Sinne des Umweltschadensgesetzes.
Auch die Herstellung und Lieferung von Produkten – zum Beispiel Elektrogeräte, Chemikalien – kann die Ursache für einen Umweltschaden sein.
Als berufliche Tätigkeit gilt jede Aktivität, die im Rahmen einer wirtschaftlichen Tätigkeit, einer Geschäftstätigkeit oder eines Unternehmens ausgeübt wird. Dabei kommt es nicht darauf an, ob diese Tätigkeit privat oder öffentlich und mit oder ohne Erwerbscharakter ausgeübt wird.
Auch Arbeiten auf fremden Grundstücken – zum Beispiel Montagetätigkeiten, Bauarbeiten – sind berufliche Tätigkeiten im Sinne des Umweltschadensgesetzes.
Auch die Herstellung und Lieferung von Produkten – zum Beispiel Elektrogeräte, Chemikalien – kann die Ursache für einen Umweltschaden sein.
4
Haftet der Verantwortliche nur bei Verschulden?
Dies ist abhängig von der beruflichen Tätigkeit, die der Verantwortliche ausübt. Einzelheiten regelt Anlage 1 zum Umweltschadensgesetz.
Demzufolge haftet derjenige verschuldensunabhängig, der beispielsweise durch
Demzufolge haftet derjenige verschuldensunabhängig, der beispielsweise durch
den Betrieb bestimmter genehmigungspflichtiger Anlagen, z.B. Anlagen der Energiewirtschaft oder Anlagen für die Herstellung oder Bearbeitung von Metallen
oder infolge der Herstellung, Lagerung oder Verwendung gefährlicher Stoffe wie Chemikalien, Pflanzenschutzmittel, Biozide
Umweltschäden verursacht.
Alle anderen, die keine berufliche Tätigkeit nach Anlage 1 zum Umweltschadensgesetz ausüben, haften nur bei Verschulden, also bei Vorsatz und Fahrlässigkeit.
Alle anderen, die keine berufliche Tätigkeit nach Anlage 1 zum Umweltschadensgesetz ausüben, haften nur bei Verschulden, also bei Vorsatz und Fahrlässigkeit.
5
Wie wird das Risiko von der ARAG beurteilt?
Die Risikosituation ist individuell von Betrieb zu Betrieb verschieden. Sie wird von zahlreichen Risikofaktoren bestimmt. Wesentliche Risikofaktoren sind
Betriebscharakter
Anlagenbestand
unmittelbare örtliche Gegebenheiten, z.B. Bodenbeschaffenheit, erhöhte Brand- und Explosionsgefahr
Umgebungsverhältnisse, z.B. Nähe zu Schutzgebieten und dort vorhandene Tier- und Pflanzenarten
Einfach und direkt zum Abschluss
Sie haben mehrere Möglichkeiten, um die ARAG Umweltschadensversicherung abzuschließen – suchen Sie sich einfach die Möglichkeit aus, die Ihnen am besten liegt. Wie Sie vorgehen und was dann passiert, erklären wir Ihnen auf dieser Seite.
Berater finden
Von umfassender Beratung profitieren
Sie möchten sich ganz persönlich beraten lassen? Dann können Sie hier schnell und einfach Kontakt aufnehmen.
Sie möchten sich ganz persönlich beraten lassen? Dann können Sie hier schnell und einfach Kontakt aufnehmen.
Und so funktioniert's
- 1Klicken Sie auf „Berater finden“ und geben Sie Ihre PLZ, Ihren Wohnort oder den Namen eines Beraters ein.
- 2Wählen Sie aus der Ergebnisliste den passenden Berater aus. Alternativ wird Ihnen die Adresse der nächsten ARAG Geschäftsstelle angezeigt.
- 3Nehmen Sie per Fax, Telefon oder E-Mail Kontakt auf oder informieren Sie sich über den Anfahrtsweg.
- 4Ihr ARAG Partner vor Ort meldet sich umgehend und unterstützt Sie beim Abschluss Ihres Vertrags.
Telefonisch beraten lassen
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Sie haben Fragen? Wir helfen Ihnen gerne weiter. Telefonisch erreichen Sie uns Montag bis Freitag von 8:00 bis 20:00 Uhr.
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(0211) 98 700 700
Und so funktioniert's
- 1Wählen Sie die oben angegebene Rufnummer. Wir beantworten Ihre Fragen am Telefon und füllen, wenn Sie möchten, gerne Ihren Antrag aus.
- 2Je nach Wunsch schicken wir Ihnen ein persönliches Angebot oder den ausgefüllten Antrag per Post zu.
- 3Sie überprüfen Ihre Unterlagen in Ruhe und senden uns dann den unterschriebenen Antrag zurück.
- 4Wir bearbeiten Ihren Auftrag sofort. Ihren Versicherungsschein erhalten Sie wenige Tage später per Post.
(0211) 98 700 700
