Der ARAG Aktiv-Rechtsschutz Verkehr schützt Sie
als Halter, Eigentümer, Fahrer und Insasse jedes bei Vertragsabschluss oder während der Vertragsdauer auf Sie oder mitversicherte Personen zugelassenen Kraftfahrzeugs
als Mieter eines vorübergehend gemieteten Kraftfahrzeugs
als Fahrer fremder Kraftfahrzeuge
in öffentlichen Verkehrsmitteln, als Radfahrer und Fußgänger
Alle während der Vertragslaufzeit hinzukommenden Fahrzeuge sind mitversichert, wenn sie innerhalb eines Monats nach ihrer Zulassung der ARAG gemeldet werden.
Mögliche Rechtsfälle aus dem Alltag
Schadenersatz-Rechtsschutz – Sie werden von einem Radfahrer angefahren und brechen sich einen Arm – Sie verlangen Schmerzensgeld. Ihr Auto wird mutwillig beschädigt – Sie fordern Schadenersatz.
Vertrags- und Sachenrechtsschutz – Sie wollen eine Streitigkeit, die Ihr Fahrzeug betrifft, klären. Z.B. wegen Garantieansprüchen oder Reparaturmängeln.
Steuer-Rechtsschutz – Sie streiten vor dem Finanzgericht um die Einstufung Ihres Kfz als „schadstoffarm“ und eine entsprechend niedrigere Kfz- Steuer.
Verwaltungs-Rechtsschutz – Ihnen wird der Führerschein entzogen und Verkehrsunterricht angeordnet. Sie glauben zu Unrecht und wehren sich.
Straf-Rechtsschutz – Sie müssen sich nach einem Verkehrsunfall mit Personenschaden wegen fahrlässiger Körperverletzung verantworten.
Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz – Sie legen gegen den Bußgeldbescheid wegen zu hohem Tempo Einspruch ein.